Der Gutachterausschuss

Was ist ein Gutachterausschuss?

Die Gemeinde hat gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der „Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung)“ alle vier Jahre Gutachter für den gemeindlichen Gutachterausschuss zu bestellen.
Der Gutachterausschuss ist für die Wertermittlung von Grundstücken und Gebäuden im Gemeindegebiet zuständig. Ferner ermittelt er die Bodenrichtwerte, die als Grundlage für den allgemeinen Grundstücksverkehr dienen.

Folgende Personen sind zur Zeit Mitglieder des gemeindlichen Gutachterausschusses und üben diese Tätigkeit ehrenamtlich aus:

  • Herr Gerfried Luem, Vorsitzender
  • Herr Ulrich Reihling, Stellvertretender Vorsitzender
  • Herr Hans-Ulrich Glück
  • Herr Walter Hölz
  • Herr Dieter Rauscher

Gutachten:

Die Erstellung eines Gutachtens kann sowohl für den privaten, persönlichen Gebrauch beantragt als auch für amtliche Zwecke, z.B. durch Gerichte, angeordnet werden.

Der Gutachterausschuss erstellt Gutachten über den „Verkehrswert“ von bebauten und unbebauten Grundstücken. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart wurde.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht („Wertermittlungsstichtag“), im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Bei der Bewertung ermitteln drei Gutachter vor Ort den Zustand eines Objektes bzw. Grundstücks.
Das Ergebnis wird im Rahmen eines schriftlichen Gutachtens zusammengefasst und dem Antragsteller zur Verfügung gestellt.

Antragstellung:

Ein Gutachten wird auf schriftlichen Antrag und nach einer Vorschusszahlung in Höhe von 204 € durch den/die Eigentümer gebührenpflichtig erstellt.

Der Antrag kann vom Eigentümer formlos an die Gemeindeverwaltung gerichtet werden.
Anzugeben sind neben einer Postanschrift die Grundstücksdaten wie z.B. Flurstücks-Nummer, Grundbuchblatt-Nummer, Gemarkung und Größe. Der Antrag muss von allen im Grundbuch eingetragenen Eigentümern unterschrieben sein.

Nach Eingang der Vorschusszahlung wird ein Besichtigungstermin vereinbart. Die Anwesenheit des/der Eigentümer ist nicht zwingend notwendig, das Grundstück/Objekt sollte zugänglich bzw. begehbar sein.

Ansprechpartner:

Frau Failenschmid

Gutachterausschussgebührensatzung


Bodenrichtwerte für das Jahr 2010

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte für das Jahr 2010


Richtwertzonen zu den Bodenrichtwerten für das Jahr 2010


Richtwertzonenkarte zu den Bodenrichtwerten für das Jahr 2010