Der neue Personalausweis
Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis ab 01.11.2010
Der neue Personalausweis hat das Format einer Scheckkarte. Neu ist ein Chip, der es ermöglicht, dass der neue Personalausweis noch vielseitiger genutzt werden kann als bisher. Eine neue Möglichkeit ist, das „Sich-Online-Ausweisen“ – auch eID-Funktion genannt.
Damit kann man sich im Internet und an Automaten eindeutig anmelden und die Identität belegen. Im Chip des neuen Personalausweises sind künftig das Foto und wenn gewünscht, die Fingerabdrücke gespeichert. Die Nutzung der eID-Funktion ist freiwillig und bietet dem Antragsteller volle Kontrolle: Er entscheidet, ob er diese Funktion nutzen möchte.
Auf Wunsch kann sie jederzeit ein- oder ausgeschaltet werden.
Nach Beantragung des neuen Personalausweises wird dem Antragsteller von der Bundesdruckerei per Post eine vorläufige 5-stellige PIN zusammen mit der PUK und dem Sperrkennwort übersandt. Die vorläufige 5-stellige PIN muss der Antragsteller durch eine individuelle 6-stellige PIN ersetzen.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erhalten keinen PIN Brief, außerdem ist bei ihnen die eID-Funktion ausgeschaltet.
Der neue Personalausweis
Wie kann der Ausweisinhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen?
Um sich mit dem neuen Personalausweis im Internet ausweisen zu können, muss die eID-Funktion eingeschaltet sein. Für den Einsatz am heimischen PC benötigt man: – ein Kartenlesegerät (geeignete Lesegeräte sind im Handel erhältlich) – eine Treibersoftware, die eine Verbindung zwischen dem Ausweis und dem PC ermöglicht (geeignete Software kann im Internet kostenlos herunter geladen werden)
Behalten die „alten“ Ausweise ihre Gültigkeit?
Ja, bis zum Ablaufdatum behalten alle „alten“ Ausweise ihre Gültigkeit.
Für wen wird ein Personalausweis ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise nur ohne eID-Funktion beantragt werden.
Was für ein Lichtbild wird benötigt?
Das Lichtbild muss biometrisch sein.
Gültigkeit des Personalausweises?
Bei Personen unter 24 Jahren ist der Personalausweis 6 Jahre gültig. Ist der Antragsteller über 24 Jahre ist der Ausweis dann 10 Jahre gültig.
Kosten?
Antragsteller unter 24 Jahren = 22,80 €
Antragsteller ab 24 Jahren = 28,80 €
Der vorläufiger Personalausweis = 10,00 €
Erstmaliges Aktivieren der Ausweisfunktion bei der
Ausgabe oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres = gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der eID-Funktion = 6,00 €
Deaktivieren der eID-Funktion = gebührenfrei
Ändern des PIN bei der Gemeinde (z.B. PIN vergessen) = 6,00 €
Ändern der Anschrift bei Umzügen = gebührenfrei
Sperren der eID-Funktion im Verlustsfall = gebührenfrei
Entsperren der eID-Funktion = 6,00 €
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis, zur eID-Funktion oder den sonstigen Möglichkeiten des neuen Personalausweises erhalten Sie im Internet unter
www.personalausweisportal.de oder telefonisch im Bürgerbüro unter 07387/9870-0.