Grundschule Hohenstein

1. Der Gemeinderat trifft im Herbst eine Entscheidung – warum?

Unsere Hohensteinschule ist seit dem Schuljahr 2014 eine Ganztagsschule in Wahlform. Dieses Modell hat sich über viele Jahre entwickelt und wird bereits heute von der überwiegenden Zahl unserer Schülerinnen und Schüler genutzt.

Die Schulleitung, die Gesamtlehrerkonferenz und der Elternbeirat haben sich Gedanken zu einer neuen Schulform gemacht: der verbindlichen Ganztagsgrundschule an drei Tagen mit sieben Stunden. Allerdings kann nicht die Schule, sondern nur der Schulträger einen Änderungsantrag beim Staatlichen Schulamt stellen. Die Frist für eine Änderung ab dem Schuljahr 2027/2028 ist der 01.10.2026.

Schulträger ist die Gemeine Hohenstein. Das bedeutet, dass der Gemeinderat eine Entscheidung über die Schulform trifft. Der Vorschlag der Hohensteinschule soll vom Gemeinderat beraten werden.

2. Was genau ist der Vorschlag der Hohensteinschule, über den beraten werden wird?

Die Hohensteinschule schlägt für die Zeit ab dem Schuljahr 2027/2028 eine verbindliche Ganztagsgrundschule vor.

Der Vorschlag der Hohensteinschule sieht folgende Zeiten vor: An drei Tagen von 07:45 Uhr bis 14:45 Uhr. Bei Bedarf schließt sich eine Stunde freiwillige Betreuung an, die von der Gemeinde organisiert wird. An zwei Tagen endet der Unterricht um 12:00 Uhr.

So sieht ein vorläufiger Entwurf eines möglichen Stundenplans im verbindlichen Ganztag aus: Siehe dazu in der PDF Präsentation Auftaktworkshop, Folie 38 mit der Überschrift Stundenplan Model 3 x 7 Verbindliche Ganztagsschule an.

3. Was wird nach der Entscheidung des Gemeinderats passieren?

Das gewählte Modell „Ganztagsgrundschule in Wahlform“ oder „verbindliche Ganztagsgrundschule“ wird weiter ausgearbeitet. Falls ein Wechsel zur verbindlichen Grundschule vorgenommen wird, ist ein Antrag dafür beim Staatlichen Schulamt zu stellen. Bis zum Schuljahr 2027/28 wird in jedem Fall die genaue Ausgestaltung erarbeitet werden.

4. Welche Grundschulmodelle gibt es?

a) Ganztagsgrundschule in Wahlform

Bei der Wahlform besteht die Möglichkeit der Teilnahme, d. h. an der Schule werden sowohl Schülerinnen und Schüler unterrichtet, welche am Ganztagsbetrieb teilnehmen als auch Schülerinnen und Schüler, welche nicht am Ganztagsbetrieb teilnehmen. Für den Ganztag ist die Anmeldung und Teilnahme für ein Jahr verbindlich.

  • Die Anzahl der Tage kann für die ganze Schule festgelegt werden:
    • An drei Tagen
    • An vier Tagen
    • An fünf Tagen
  • Die Anzahl der Stunden kann für die ganze Schule festgelegt werden
    • 7 Stunden
    • 8 Stunden

b) Verbindliche Ganztagsgrundschule

Bei der verbindlichen Form nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Schule am Ganztagsbetrieb teil.

  • Die Anzahl der Tage kann für die ganze Schule festgelegt werden:
    • An drei Tagen
    • An vier Tagen
    • An fünf Tagen
  • Die Anzahl der Stunden kann für die ganze Schule festgelegt werden
    • 7 Stunden
    • 8 Stunden

c) Halbtagsgrundschule ggf. mit kommunalem Betreuungsangebot

Der Unterricht findet vormittags und je nach Stundenplan an einzelnen Tagen ggf. nachmittags statt. Nachmittags kann eine von der Schule unabhängige Betreuung durch die Gemeinde eingerichtet werden, wenn Eltern dies benötigen. Diese Schulform wird in Hohenstein aktuell nicht diskutiert.

5. Was hat das Ganztagsförderungsgesetz mit dem Thema zu tun?

Eltern von Grundschulkindern haben ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. An 5 Tagen à 8 Zeitstunden. Dieser Rechtsanspruch ist aufwachsend ab Klasse 1, d.h. im Schuljahr 2026/2027 haben ihn nur Eltern von Kindern der ersten Klasse. Für die Organisation ist die Gemeinde Hohenstein verantwortlich. Die Zeiten, die durch die Schule organisiert sind, z.B. durch ein Ganztagesangebot, müssen hingegen nicht durch die Gemeinde abgedeckt werden.

Für die Betreuung über die Schulzeit hinaus (also außerhalb vom Ganztagsangebot einer Schule) werden keine Lehrerwochenstunden zur Verfügung gestellt. Der Schulträger, hier die Gemeinde Hohenstein, organisiert diese. Viele Kommunen geben Kosten (in Teilen) an die Eltern weiter. Da die  Lage z.B. in Bezug auf Zuschüsse vom Land noch nicht ganz klar ist, können Kosten heute noch nicht berechnet werden.

6. Was ist der Unterschied zwischen der Ganztagsgrundschule in Wahlform und der verbindlichen Ganztagsgrundschule?

In der Wahlform können sich Familien zu Beginn des Schuljahres entscheiden, ob sie das Angebot der Ganztagsgrundschule nutzen möchten oder nicht. In der verbindlichen Ganztagsgrundschule nutzen alle Schülerinnen und Schüler das Ganztagsangebot. Es besteht für alle Schülerinnen und Schüler während des gesamten Ganztagsbetriebs Schulpflicht. Eine Abmeldung ist nicht möglich.

7. Warum möchte die Hohensteinschule eine verbindliche Ganztagsgrundschule werden?

Der Vorschlag für eine Veränderung kommt von der Hohensteinschule. Hintergrund für diese Motivation ist: In einer verbindlichen Ganztagsgrundschule bestehen andere Möglichkeiten zur Gestaltung des Stundenplans als in der Ganztagsgrundschule nach Wahlform. Auch wenn bei einer Ganztagsschule gilt, die pädagogische Ausrichtung an den Qualitätsansprüchen der Ganztagsschüler zu orientieren, werden häufig beide Ansprüche in den Blick genommen: Kinder, die im Ganztag sind und Kinder, die nur am Kernunterricht teilnehmen. Dies führt in der Praxis oft dazu, dass der Kernunterricht recht kompakt (im Rahmen des Möglichen) vormittags plus bei Bedarf am Nachmittag zusammengefasst wird und die Ganztagsangebote auf die Randzeiten gelegt werden.

In der verbindlichen Ganztagsgrundschule sind alle im gleichen Umfang da und der Stundenplan kann dadurch stärker „rhythmisiert“ werden.

Rhythmisiert bedeutet eine Abwechslung zwischen Anspannungs- und Entspannungsphasen. Kernunterricht (also zum Beispiel Matheunterricht) und Ganztagsangebote (also z.B. Sport- und Musikangebote, individuelle Lernzeit und Förderung, Hausaufgabenbetreuung) können stärker abgewechselt und über den ganzen Tag verteilt werden. Auch die Lehrkräfte können dadurch flexibler auf die Bedürfnisse eingehen, z.B. wenn der Kernunterricht doch noch etwas mehr Zeit braucht oder ein Bewegungsangebot notwendig ist.

8. Wie wird die Entscheidung über das zukünftige Grundschulmodell getroffen?

Der Gemeinderat Hohenstein entscheidet im Herbst, wie die Hohensteinschule ab dem Schuljahr 2027/2028 organisiert wird. Bevor die Entscheidung fällt, soll ein Überblick über die Meinungen und Bedürfnisse erstellt werden: von Schulleitung, Lehrkräften, Eltern, Betreuungskräften und Vereinen. Deshalb gibt es einen Beteiligungsprozess mit mehreren Schritten:

  1. Auftaktworkshop am 9. Juli

Alle Interessierten waren eingeladen. Das Schulamt hat über die rechtlichen Rahmenbedingungen der verschiedenen Modelle informiert. Außerdem hat die Schule ihren Vorschlag vorgestellt: eine verpflichtende Ganztagsgrundschule. An Stellwänden konnten die Teilnehmenden ihre Meinungen einbringen – zum Beispiel, welche Vor- und Nachteile sie bei den verschiedenen Modellen sehen und was ihnen wichtig ist.

  1. Arbeitskreis

Eine Gruppe aus Eltern, Lehrkräften, Betreuungskräften, Vereinen und weiteren Beteiligten arbeitet die Ergebnisse des Workshops weiter aus. Sie erarbeitet einen Bericht für den Gemeinderat.

  1. Umfrage

Alle Eltern von Grundschul- und Kindergartenkindern werden befragt, welche Betreuungszeiten sie sich aktuell und in Zukunft wünschen.

Die Ergebnisse aus Workshop, Arbeitskreis und Umfrage stehen dem Gemeinderat für die Entscheidung zur Verfügung.

9. Welche Veränderungen der Ganztagsgrundschule in Wahlform stehen an?

Die bisher gelebte Konzeption der Ganztagsgrundschule erfährt ab dem Schuljahr 2027/2028 eine neue Ausrichtung. Für alle angemeldeten Kinder der Ganztagsschule gilt die Schulpflicht an allen Ganztagsschultagen und allen Ganztagsangeboten im Umfang von 8 Zeitstunden am Tag. Das Mittagsband im Zeitraum von 60 Minuten ist nicht schulpflichtig. In dieser Zeit können Kinder nach Hause zum Mittagessen gehen.

10. Wie wird der Stundenplan im Ganztag gestaltet?

Vieles ist im Qualitätsrahmen Ganztagsschule des Landes Baden-Württemberg klar geregelt. Zum Beispiel gibt es Vorgaben unter dem Qualitätsmerkmal Zeit. Diese besagen, dass an Tagen mit Nachmittagsunterricht an den Vormittagen nicht mehr als vier Zeitstunden mit Unterricht überschritten werden dürfen, dann muss ein Ganztagsangebot kommen oder die Mittagspause.

Vorschrift sind zudem zwei Pausen am Vormittag. Die Pausenzeit fließt in die oben genannte Berechnung ein. An Ganztagen können daher an den Vormittagen keine fünf Unterrichtsstunden eingeplant werden. Solche Stundenpläne würden bei der Genehmigung durch das Staatliche Schulamt nicht freigegeben.

Die Stundenplangestaltung ist eine fachliche Aufgabe der Schulleitung, in die sehr viele verschiedene Aspekte einfließen. Sie ist daher nicht Teil des Beteiligungsprozesses.

11. Was sind die konkreten Unterschiede in der Schulzeit für die verbindliche Ganztagsgrunde und die Ganztagsgrundschule nach Wahlform?

Nach Stand der aktuellen Planungen, die auch den rechtlichen Vorgaben entspricht, sind folgende Unterschiede zu erwarten. Verglichen wird dabei der Tagesablauf eines Kindes in der verbindlichen Ganztagsgrundschule mit dem eines Kindes, welches das Halbtagsangebot in Wahlform nutzt:

1.+2. Klasse

Verbindliche Ganztagesgrundschule Ganztagesschule nach Wahlform (ab 2027/2028), Kinder im Halbtag:
Start um 07:45 Uhr Start um 08:30 Uhr, Kinder mit Sprachförderbedarf starten für „SprachFit“ auch um 07:45 Uhr
Mittagspause von einer Stunde (keine Schulpflicht)
Schulschluss um 14:45 Uhr Schulschluss um 12:00
An drei Nachmittagen Unterricht bzw. Ganztagesangebot von 13:00 Uhr bis 14:45 Uhr An zwei Nachmittagen Unterricht von 14:15 Uhr bis 15:45 Uhr
Möglichkeit auf Wunsch bis 15:45 in der Schule zu bleiben mit Betreuungsangebot

3.+4. Klasse

Verbindliche Ganztagesgrundschule Ganztagesschule nach Wahlform (ab 2027/2028), Kinder im Halbtag:
Start um 07:45 Uhr An drei Vormittagen Start um 08:30 Uhr, an zwei Vormittagen Start um 07:45 Uhr
Mittagspause von einer Stunde (keine Schulpflicht)
Schulschluss um 14:45 Uhr Schulschluss um 12:00
An drei Nachmittagen Unterricht bzw. Ganztagesangebot von 13:00 Uhr bis 14:45 Uhr An zwei Nachmittagen Unterricht von 14:15 Uhr bis 15:45 Uhr
Möglichkeit auf Wunsch bis 15:45 in der Schule zu bleiben mit Betreuungsangebot

Die Stundenpläne sind zusätzlich in der Präsentation des Auftaktworkshops zu sehen.

 

12. Freie Wahl der Eltern oder „Zwangsbeschulung“ an der Ganztagsschule?

Das Elternrecht ist ein hohes und zu schützendes Gut. Eltern haben immer die Wahl, ob sie ihr Kind an einer Ganztagsschule anmelden möchten oder nicht.

Eltern, die ihr Kind nicht an einer verbindlichen Ganztagesschule beschulen lassen wollen, können einen Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen. Ebenso besteht für Eltern, in deren Schulbezirk keine Ganztagsgrundschule vorhanden ist, die Möglichkeit, dass ihr Kind an eine Grundschule mit Ganztagsbetrieb in einen anderen Schulbezirk wechselt.

Diese Wechselmöglichkeiten sind als „wichtiger Grund“ im Schulgesetz verankert (§ 76 Absatz 2). Das bedeutet, dass ein Elternantrag auf einen Schulbezirkswechsel in der Regel genehmigt wird.

13. Weitere Informationen:

Auf folgender Seite des Landes Baden-Württemberg gibt es weitere Fragen, die beantwortet werden: https://ganztagsschule.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/Ganztagsschule+Baden-Wuerttemberg/Haeufige+Fragen+und+Antworten

Präsentation des Auftaktworkshops

Offene Fragen aus dem Auftaktworkshop

Fragen und Antworten aus dem Arbeitskreis