„Junge Menschen kaufen alte Häuser“

Sie möchten eine sanierungsbedürftige Immobilie mit Baujahr vor 1960 im Ortskern erwerben und haben das 41. Lebensjahr noch nicht vollendet?
Dann können Sie vor Erwerb der Immobilie Fördermittel bei der Gemeinde Hohenstein beantragen.

Damit können Sie rechnen:

  • Einmalige Förderung zur Erstellung eines Altbaugutachtens bis maximal 1.500 €
  • Jährliche Förderung beim Erwerb mit Sanierung einer vor 1960 errichteten Immobilie über eine Laufzeit von 6 Jahren (600 € Grundbetrag jährlich + 300 € Erhöhungsbetrag jährlich für je im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren, maximal 1.500 € jährlich)
  • Jährliche Förderung für den Erwerb mit Abbruch der Altimmobilie und Errichtung eines Ersatzbaus an gleicher Stelle über eine Laufzeit von 6 Jahren (600 € Grundbetrag jährlich + 300 € Erhöhungsbetrag jährlich für je im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren, maximal 1.500 € jährlich)

Beispielrechnung Familien mit 2 Kindern
Erstellung Altbaugutachten                         1.500 €
Grundbetrag    6 x 600 €                              3.600 €
Kind 1               6 x 300 €                              1.800 €
Kind 2               6 x 300 €                              1.800 €
Voraussichtliche Fördersumme                 8.700 €

Für Fragen steht Ihnen Frau Jeske unter Tel. 07387 9870-18 oder E-Mail: s.jeske@gemeinde-hohenstein.de zur Verfügung.

Flyer Jung kauft Alt

Richtlinien „Jung kauf alt“

Förderprgramm Jung kauft Alt- Plan Geltungsbereich Bernloch

Förderprogramm Jung kauft Alt- Plan Geltungsbereich Eglingen

Förderprogramm Jung kauft Alt- Plan Geltungsbereich Meidelstetten

Förderprogramm Jung kauft Alt- Plan Geltungsbereich Oberstetten

Förderprgramm Jung kauft Alt- Plan Geltungsbereich Ödenwaldstetten

Ablauf Antragstellung und erforderliche Unterlagen pdf

Jung kauft Alt- Antrag auf einmalige Förderung (Altbaugutachten)

Jung kauft alt- Antrag auf jährliche Förderung