Landessanierungsprogramm Oberstetten
Sanierungsgebiet Oberstetten
Die Gemeinde Hohenstein wurde mit der Sanierungsmaßnahme „Ortskern Oberstetten“ in das Landessanierungsprogramm im Frühjahr 2011 aufgenommen. Die Durchführung erfolgt in einem umfassenden Verfahren nach den Vorschriften des BauGB.
Durch die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm und die anschließende förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes kommt die Gemeinde Hohenstein in den Genuss von Städtebaufördermitteln.
In der ersten Tranche hat die Gemeinde Fördermittel in Höhe von 600.000 € erhalten. Der gesamt Förderbetrag setzt sich zusammen aus 60 % Finanzhilfe vom Land und 40 % Eigenanteil der Gemeinde. Somit steht insgesamt 1.000.000 € für Sanierung- und Entwicklungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet zur Verfügung.
Dadurch können dann auch private Maßnahmen im investiven Bereich finanziell unterstützt werden. Der Gemeinderat hat in die Richtlinien zur privaten Förderung beschlossen und die vorbereitende Untersuchung abgeschlossen.
Des Weiteren wurde das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt.
Voraussetzungen für eine Förderung?
Grundstück muss sich im Sanierungsgebiet befinden
Städtebauliche Missstände müssen gegeben sein bzw. sich abzeichnen
Sanierungsziele der Gemeinde müssen eingehalten werden
Alle Missstände und Mängel am Gebäude müssen umfassend beseitigt werden. (Nach Modernisierung Restnutzungsdauer von 30 Jahren)
Die Modernisierungskosten dürfen 70 % eines vergleichbaren Angebots nicht übersteigen
Abschluss eines Modernisierungsvertrages vor Baubeginn
Was ist grundsätzlich förderfähig?
Gefördert werden in der Regel nur bestehende Wohngebäude
Bei gewerblich genutzten Objekten muss, da es sich bei der Sanierungsförderung um einen verlorenen Zuschuss handelt, die Unrentierlichkeit der Maßnahme nachgewiesen werden.
Modernisierungsmaßnahmen, also Funktionsverbesserungen am Gebäude
Instandsetzungsmaßnahmen, also Erneuerungen der vorhandenen Substanz
Abbruch von Gebäuden
Welche Maßnahmen werden beispielsweise gefördert?
Verbesserung der Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallation
Einbau neuer Fenster
Verbesserung der Wohnungsgrundrisse
Schaffung von Wohnungsabschlüssen
Erneuerung des Daches
Förderhöhe?
Zuschussgrundlage bilden die zuwendungsfähigen Kosten nach StBauFR. Die Entscheidung über die exakte individuelle Zuschusshöhe, liegt stets in den Händen des Gemeinderats.
Die Förderung errechnet sich nach folgender Tabelle:
Gesamtkosten bis €/m² Wohnfläche und Gewerbefläche (DIN) nach erfolgter Modernisierung | Prozentuale Förderung |
---|---|
bis 500,— €/m² | 10 % |
Über 500,— €/m² bis 700 €/m² | 20 % |
Über 700,— €/m² bis 800 €/m² | 30 % |
Über 800 €/m² | 35 % |
In Ausnahmefällen (z. B. soziale Situation des Eigentümers, städtebaulich bedeutsames Gebäude mit hohem Sanierungs-/Kostenaufwand etc.) kann vom Gemeinderat eine höhere
Förderung gewährt werden. Der genaue Zuschuss ist hier im Einzelfall festzulegen.
Max. Förderung beträgt 40.000 € je Grundstück
Eine Förderung unter 2.000 € wird nicht gewährt
Gibt es eine Abbruchförderung?
Bei anschließender Neubebauung 100 % der nachgewiesenen Abbruchkosten
Ohne Neubebauung 50 % der nachgewiesenen Abbruchkosten
Entschädigung von bis zum 100 % des Gebäudesubstanzverlustes
Gibt es steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten?
Vorgehensweise?
Gespräch mit der Gemeinde Hohenstein und der Künster Planungsgesellschaft
Kostenangebot und Beauftragung eines Architekten
Beantragung von Fördermitteln
Sanierungsträger errechnet möglichen Zuschuss und bereitet den Modernisierungsvertrag vor
Entscheidung im Gemeinderat
Abschluss des Modernisierungsvertrages
Einreichen eines Baugesuchs
Beratung- wer hilft mir weiter?
Gerne können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren!
Beantragung von Fördermittel bzw. einer Steuerbescheinigung
Ergänzende Angaben zum Bestand und den vorgesehenen Maßnahmen
Ergänzende Angaben zum Bestand und den vorgesehenen Maßnahmen