Gutachterausschuss

Was ist ein Gutachterausschuss?

Der Gutachterausschuss hat die Aufgaben, Immobilien und Grundstücke unabhängig und neutral zu bewerten, die Kaufpreissammlung zu führen und über die Auswertungen der Kaufpreissammlung für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen.

Verwendungszweck

Die Erstellung eines Gutachtens kann sowohl für den privaten, persönlichen Gebrauch beantragt als auch für amtliche oder soziale Zwecke, z.B. durch Gerichte angeordnet werden.

Der Gutachterausschuss erstellt Gutachten über den „Verkehrswert“ von bebauten und unbebauten Grundstücken. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart wurde.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht („Wertermittlungsstichtag“), im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Bei der Bewertung ermitteln drei Gutachter vor Ort den Zustand eines Objektes bzw. Grundstücks.
Das Ergebnis wird im Rahmen eines schriftlichen Gutachtens zusammengefasst und dem Antragsteller zur Verfügung gestellt.

Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Münsingen

Seit dem 01.08.2020 bilden die Städte Münsingen, Hayingen und Trochtelfingen sowie die Gemeinden Engstingen, Gomadingen, Hohenstein, Mehrstetten, Pfronstetten, Römerstein, Sonnenbühl, St. Johann und Zwiefalten einen Gemeinsamen Gutachterausschuss mit Sitz bei der Stadt Münsingen.

Nähere Infos erhalten Sie unter:
https://www.muensingen.de/de/Rathaus/Gemeinsamer-Gutachterausschuss

Bodenrichtwertkarte Baden-Württemberg

Die aktuellen Bodenrichtwerte für den gesamten Zuständigkeitsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Münsingen sind auch über das Portal BORIS-BW, dem zentralen Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, kostenfrei abrufbar.

Klicken Sie hierzu den unten stehenden Link mit gedrückter Strg-Taste an und folgen Sie den Hinweisen auf der Homepage.

Zum Starten der Anwendung müssen die Nutzungsbedingungen in BORIS-BW akzeptiert werden, danach auf die Grafik klicken.
Durch Eingabe der Adresse und des Ortes erhalten Sie den Bodenrichtwert.

Anmerkung zu der Darstellung der landwirtschaftlichen Flächen in BORIS-BW:

In der Detailinformation gibt es vier Registerkarten zum Auswählen. Es gibt jeweils eine Registerkarte für die Nutzungen Grünland, Acker, Wald (ohne Aufwuchs) und die Sonderbauflächen Aussiedlerhöfe (Wohnbereich). Die Registerkarten beinhalten die Informationen für die jeweilige Nutzung.

Link zu BORIS-BW:
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?product=brw&commune=Hohenstein

Link Grundsteuer B:
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&commune=Hohenstein

Ansprechpartner: Lukas Bloching

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