Digitaler Bürgerservice
Allgemeines
Beim Service-Portal für Baden-Württemberg können Sie zu Hause aufs Amt gehen: Mit Service-bw können Sie Ihren Behördengang rund um die Uhr bequem vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.
Service-bw ist das Serviceportal des Landes und der Kommunen in Baden-Württemberg. Das Portal bietet Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Beschäftigten in der Verwaltung detaillierte Informationen zu Verwaltungsdienstleistungen in vielen Situationen des Lebens sowie den einfachen Zugang zu Formularen und Online-Diensten. Es verknüpft verständliche Verfahrensbeschreibungen mit den zuständigen Stellen sowie deren Angebot an elektronischen Formularen und Online-Diensten.
Service-bw erschließt über 7.796 Behörden und Einrichtungen in Baden-Württemberg und beschreibt für die unterschiedlichsten Lebenssituationen in über 50 Lebenslagen gebündelt rund 920 konkrete Verwaltungsdienstleistungen. Die Texte enthalten auch viele Tipps und Hinweise über das Verwaltungsverfahren hinaus.
Im Rahmen des Bürokratieabbaus entfallen immer mehr Schrifterfordernisse, so dass die angebotenen digitalen Dienstleistungen stetig wachsen.
Kartendienst der LUBW
Daten- und Kartendienst der LUBW (baden-wuerttemberg.de
Der interaktive Dienst UDO (Umwelt-Daten und –Karten Online) ermöglicht den allgemeinen Zugriff auf ausgewählte Umweltdaten und digitale Kartenbestände. Die Daten stammen aus Mess- und Untersuchungsprogrammen der LUBW und aus dem Informationsverbund der kommunalen und staatlichen Umweltdienststellen des Landes Baden-Württemberg. Mit dem Daten- und Kartendienst erfüllt die LUBW auf umfassende Weise die Verpflichtungen des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG) vom 1. Januar 2015.
Meldewesen
Gaststättenrecht/öffentliche Veranstaltungen
Gewerbe An-, Ab- und Ummeldungen
Ab sofort besteht mit den PDF-Dateien auch die Möglichkeit, dies elektronisch zu beantragen. Hierzu benötigen wir eine Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses. Sollten zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, z. B. Erlaubnis, müssen diese ebenfalls mit der Beantragung übermittelt werden. Der Gewerbeschein sowie die Gebührenrechnung gehen Ihnen auf dem Postweg zu.