Kinderbetreuung in Hohenstein

Der Eintritt in den Kindergarten oder eine Kleinkindbetreuung und die Zeit, die Ihr Kind dort verbringt, ist ein Lebensabschnitt von hoher Bedeutung für die Entwicklung Ihres Kindes. Viele Kinder verlassen erstmals regelmäßig für einen großen Teil des Tages das Elternhaus. In einer Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens sollen die Kinder durch eine ganzheitliche Erziehung und Bildung zu Toleranz, Solidarität, Verantwortungsbereitschaft, Selbständigkeit, Gemeinschaftsfähigkeit und Lernfreude hingeführt werden. Um diese große Aufgabe zu erfüllen, liegt uns natürlich die enge Zusammenarbeit mit den Familien der Kinder besonders am Herzen.

Der Kindergarten steht für alle Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt offen. In manchen Einrichtungen können Kinder ab dem ersten Lebensjahr, ab zwei Jahren oder ab zwei Jahren und neun Monaten (2,9 Jahre) aufgenommen werden. Vier Kindergärten befinden sich unter der Trägerschaft der Gemeinde Hohenstein, zwei in kirchlicher Trägerschaft und das TigeR-Nestle sowie die Kindertagespflege unter der Trägerschaft des Tagesmüttervereins Reutlingen e.V.

Sie möchten frühzeitig einen Platz für Ihr Kind planen?

Die Bedarfsmeldung erfolgt zentral über das Rathaus der Gemeinde Hohenstein, Sachgebiet Soziales und Gesundheit. Eine Bedarfsanmeldung ist ganzjährig möglich.
Im Februar eines jeden Jahres findet dann die Platzvergabe der bis dahin angemeldeten Kinder für das darauffolgende Kindergartenjahr statt. Das Kindergartenjahr beginnt zum 1. September eines jeden Jahres und endet zum 31. August des darauffolgenden Jahres. Sofern Plätze in den Kindergärten frei sind, werden ganzjährig Kinder aufgenommen.

Auch Kinder, die eine Krippe besuchen und anschließend in den Kindergarten wechseln, müssen über diesen Weg erneut angemeldet werden.

ACHTUNG: Anmeldefrist für Neuanmeldungen für das Kindergartenjahr 2026/2027

Da im März 2026 erstmals die elektronische Bedarfsmeldung eingeführt wird, ist der Anmeldezeitraum verkürzt. Bitte beachten Sie:

Alle Eltern, die im kommenden Kindergartenjahr einen Betreuungsplatz wünschen, können dies noch bis 19.04.2026 über das Formular eingeben. Auch Eltern, die ihren Bedarf bereits bei einem Kindergarten angegeben haben, sollen dies möglichst noch ausfüllen. Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie sich an die Einrichtungsleitungen oder Beatrice Vermeij-Böhm unter 07387 987028 oder b.vermeij-boehm@gemeinde-hohenstein.de wenden.

Wir werden zeitnah die Vergabe vornehmen und den Eltern, die im Herbst/Winter 2026 einen Platzbedarf anmelden, bis Mitte Mai eine Rückmeldung mit einem Platzangebot geben. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen sollten Sie den Platz schriftlich annehmen. Danach kommt der Vertrag zustande und es kann mit dem Kindergarten die konkrete Aufnahme geplant werden. Nehmen Sie das Angebot nicht an, wird der Platz wieder zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie: für die Kinder, für welche erst ab Januar 2027 ein Bedarf angemeldet wird, erfolgt etwa 6 Monate vor dem Wunschaufnahmedatum das Platzangebot.

Für alle Eltern, deren Kinder zwischen September 2026 und August 2027 drei Jahre alt werden und die einen Kindergartenplatz in Hohenstein nutzen möchten, sollten ihre Bedarfsmeldung bis zum 19. April 2026 vormerken. Die Vormerkung erfolgt über das entsprechende Anmeldeformular, zu welchem Sie weiter unten den direkten Link finden.

Eine Anmeldung nach dem 19. April ist möglich, jedoch werden diese Anmeldungen nur noch für vorhandene freie Betreuungsplätze berücksichtigt.

Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Kindertageseinrichtung innerhalb der Gemeinde besteht nicht. Die Verwaltung versucht den Wünschen der Eltern im Rahmen der bestehenden Aufnahmekapazitäten zu entsprechen. Sollte es bei den Angebotsformen mehr Nachfrage als vorhandene Plätze geben, werden transparente Kriterien zur Bewertung zugrunde gelegt, die bereits im Formular abgefragt werden (Berufstätigkeit, Alleinerziehend, Geschwisterkinder, Zwillinge/Mehrlinge, Förderbedarfe, Unterstützungsbedarfe und besondere Belastungen).

Ab dem kommenden Kindergartenjahr ist der Ablauf dann etwas früher. Ziel ist es, dass alle Eltern etwa 6 Monate vor dem Wunschaufnahmedatum ein Platzangebot erhalten, das sie innerhalb einer Frist annehmen oder ablehnen können. Dies verschafft Ihnen und den Einrichtungen eine frühzeitige Planbarkeit und Übersicht.

Hier geht`s zur elektronischen Vormerkung: https://formulare.virtuelles-rathaus.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/696df3643ef3be7593cc0722

Eine Übersicht zu den einzelnen Einrichtungen finden Sie nachfolgend:

Kirchliche Kindergärten

Kommunale Kindergärten

Hohensteiner TigeR-Nestle

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Soziales / Gesundheit – Frau Vermeij-Böhm

Wichtige Informationen:

Für den Besuch des Kindergartens wird ein Elternbeitrag erhoben, der von der Trägerschaft festgelegt wird. Er wird in zwölf gleichen Monatsbeiträgen erhoben. In der Ganztagesbetreuung fallen zusätzliche Kosten für das Mittagessen an. Die Gebühren gehen aus der Tabelle der Elternbeiträge hervor. In der Tabelle der Elternbeiträge sind alle Betreuungsformen aufgeführt, aber nicht jede Kindertageseinrichtung bietet jede Betreuungsform an. Sie können entweder beim Anmeldeformular oder auf der Seite des betreffenden Kindergartens sehen, welche Betreuungsmodelle dort angeboten werden.