Hausordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Oberstetten

Die Hausordnung besteht aus den wichtigsten Punkten der Benutzungs- und Gebührenordnung für gemeindeeigene Veranstaltungsräume. Diese hängt im Veranstaltungsraum aus.

1. Benutzung

  1. Der Raum darf nur zum vereinbarten Zweck benutzt werden. Eine Überlassung an Dritte als Veranstalter ist nicht gestattet.
  2. Das Aufstellen und Wegräumen der Tische und Stühle, sowie alle übrigen Aufräumungsarbeiten in den gemeindeeigenen Veranstaltungsräumen einschließlich aller Nebenräume besorgt der Veranstalter.
  3. Die aufsichtspflichtigen Personen und verantwortlichen Übungsleiter sind verpflichtet, auftretende Schäden, Beschädigungen und etwaige Beanstandungen, die bei der Gebäudebenutzung bzw. Belegung entstanden sind, umgehend dem zuständigen Hausmeister oder der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.
  4. Die gemeindeeigenen Veranstaltungsräume werden von der Gemeinde Hohenstein verwaltet.
    Jeder Veranstalter, Benutzer und Besucher ist an deren Weisungen gebunden. Die laufende Beaufsichtigung ist Sache des jeweiligen Hausmeisters bzw. der Vereinsvorstände, Ausbildungs- und Übungsleiters. Dieser hat für Ordnung und Sauberkeit innerhalb des Veranstaltungsraumes und dessen Umgebung zu sorgen. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten.

2. Überlassung der gemeindeeigenen Veranstaltungsräume

  1. Die Benutzung der gemeindeeigenen Veranstaltungsräume bedarf der vorherigen Erlaubnis der Gemeinde.
  2. Proben, Übungsabende und sonstige Veranstaltungen der örtlichen Vereine und Vereinigungen haben Vorrang vor privaten Veranstaltungen. Private Reservierungen können erst nach Festlegung des Veranstaltungskalenders des jeweiligen Jahres angenommen werden.
  3. Bei mehreren Reservierungen für einen Termin erhält derjenige den Zuschlag, der als erster bei der Gemeindeverwaltung die Reservierung vorgenommen hat.

3. Verhaltensregeln

Es muss darauf geachtet werden, dass

  • die Anwohner in keinster Weise gestört werden. Hierzu sind insbesondere die Fenster und Türen ab 22.00 Uhr geschlossen zu halten und die Musiklautstärke zu reduzieren.
  • nicht alle Türen in dem Raum offen stehen
  • nicht unnötigerweise das Licht angemacht wird

4. Reinigung

Die Grundreinigung (besenrein) des Saales, sowie die Grund- und Endreinigung der Küche und aller benutzten Nebenräume einschließlich der WC’s nach jeder Veranstaltung ist Sache des jeweiligen Veranstalters. Obige Arbeiten haben in der Regel am Tag der Veranstaltung bzw. am Tag danach zu erfolgen.

Hinweis: Eine Reinigung am darauf folgenden Tag ist nur dann möglich, wenn keine weiteren Veranstaltungen reserviert ist.
Grund- und Endreinigung der Küche, des WC’s und der Nebenräume hat nass zu erfolgen. Sollte eine Reinigung durch die Gemeinde erforderlich sein, werden die Kosten in Rechnung gestellt.

5. Allgemeine Ordnungsvorschrift

Abfälle, Papier und Flaschen sind vom Veranstalter selbst zu entsorgen. Bei Veranstaltungen, die unter das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Jugendschutzgesetz) fallen, ist der Veranstalter für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

6. Benutzung Aufzug

Der Aufzug darf nur nach Einweisung des Veranstalters durch den Hausmeister benutzt werden. Der Aufzug darf nur dann benutzt werden, wenn sich weitere Personen im Haus aufhalten. Die Notruftaste ist nicht mit einem Nottelefon verbunden. Der Alarm ist ausschließlich im Dorfgemeinschaftshaus zu hören.
Der Aufzug soll nicht als Lastenaufzug benutzt werden.

Gemeindeleben