Hausordnung für die Hohensteinhalle – gesonderte Veranstaltungen

Die Hausordnung besteht aus den wichtigsten Punkten der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Hohensteinhalle. Diese hängt in der Halle aus.

1. Allgemeines

  1. Die Hohensteinhalle dient dem sportlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und sonstigen Leben in der Gemeinde Hohenstein. Sie steht den Hohensteiner Vereinen, Organisationen, Schulen und sonstigen Benutzern, im nachfolgenden Veranstalter genannt, nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung zur Verfügung.
  2. Die Benutzungsordnung ist für alle Personen – Veranstalter, Benutzer und Besucher – verbindlich, die sich im Gebäude oder auf dem dazugehörenden Gelände aufhalten. Mit dem Betreten anerkennen sie die Bestimmungen der Benutzungsordnung, sowie alle sonstigen, von der Gemeinde oder der Aufsichtspersonen erlassenen Anordnungen.

2. Benutzung

  1. Die Hohensteinhalle darf nur zur vereinbarten Zeit und nur zum vereinbarten Zweck benutzt werden. Eine Überlassung an Dritte als Veranstalter ist nicht gestattet.
  2. Die Räume und Einrichtungen der Hohensteinhalle mit den Außenanlagen sind schonend zu behandeln. Jeder entstandene Schaden ist sofort dem Hausmeister zu melden. Schäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Handlung verursacht werden, sind zu ersetzen. Die Benutzer sind für ihre Mitglieder haftbar. Sie haften auch für Schäden, die durch ihre Beauftragten oder Besucher einer Veranstaltung entstanden sind. Die Benutzer der Hohensteinhalle haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit zuwiderläuft.
  3. Das Rauchen in der Hohensteinhalle ist verboten.
  4. Nach den einzelnen Veranstaltungen sind die benutzten Räume und Plätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
  5. Die Kücheneinrichtung und die Küche selber sind vom Veranstalter vollständig zu reinigen. Die Putzmittel werden von der Gemeinde gestellt.
  6. Die Räume der Hohensteinhalle sind bestimmungsgemäß zu nutzen.
  7. Die Geräteräume sind von jeglicher Nutzung ausgeschlossen.

3. Reinigung

Bei gesonderten Veranstaltungen ist die Grundreinigung der Halle (besenrein), sowie die Grund- und Endreinigung (nass) der Tische, der Küche und aller benutzten Nebenräume einschließlich der WC`s nach jeder Veranstaltung Sache des Veranstalters. Obige Arbeiten haben in der Regel am Tag der Veranstaltung bzw. am Tag danach zu erfolgen.

Hinweis: Eine Reinigung am darauf folgenden Tag ist nur dann möglich, wenn keine weitere Veranstaltung reserviert ist.
Sollte eine Reinigung durch die Gemeinde erforderlich sein, werden die Kosten in Rechnung gestellt.

4. Allgemeine Ordnungsvorschrift

  1. Abfälle, Papier und Flaschen sind vom Veranstalter selbst zu entsorgen. Bei Veranstaltungen, die unter das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Jugendschutzgesetz) fallen, ist der Veranstalter für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
  2. Bei bewirtschafteten Veranstaltungen hat der Veranstalter vor der Veranstaltung vom jeweiligen Hausmeister oder mit der Aufgabe Beauftragten die in Anspruch genommenen Teile und Einrichtungen der Halle einschließlich der Küche, der Geräte, des Geschirrs, der Gläser usw. zu übernehmen und nach der Veranstaltung in einwandfreiem und sauberem Zustand zurückzugeben. Der Wert der verloren gegangenen bzw. beschädigten Gegenstände ist vom Veranstalter zu ersetzen.

5. Aufsicht, Ausschluss

  1. Die Hohensteinhalle wird von der Gemeinde Hohenstein verwaltet.
  2. Jeder Veranstalter, Benutzer und Besucher ist an deren Weisungen gebunden. Der Hausmeister oder seine Vertretung ist beauftragt, laufende Aufsicht und Wartung der Hohensteinhalle vorzunehmen. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten. Ihnen steht das Hausrecht zu.
  3. Bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung obliegt der Gemeinde die Befugnis, Einzelne, Gruppen oder Vereine sofort von der Benutzung auszuschließen.

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