Hausordnung für die Hohensteinhalle – sportliche Veranstaltungen

Die Hausordnung besteht aus den wichtigsten Punkten der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Hohensteinhalle. Diese hängt in der Halle aus.

1. Allgemeines

  1. Die Hohensteinhalle dient dem sportlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und sonstigen Leben in der Gemeinde Hohenstein. Sie steht den Hohensteiner Vereinen, Organisationen, Schulen und sonstigen Benutzern, im nachfolgenden Veranstalter genannt, nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung zur Verfügung.
  2. Die Benutzungsordnung ist für alle Personen – Veranstalter, Benutzer und Besucher – verbindlich, die sich im Gebäude oder auf dem dazugehörenden Gelände aufhalten. Mit dem Betreten anerkennen sie die Bestimmungen der Benutzungsordnung, sowie alle sonstigen, von der Gemeinde oder der Aufsichtspersonen erlassenen Anordnungen.
  3. Die Lehrer, Vereinsvorstände, Ausbildungs- und Übungsleiter sowie die jeweiligen Veranstalter sind der Gemeinde gegenüber für die Einhaltung der Benutzungsordnung verantwortlich.

2. Benutzung

  1. Die Hohensteinhalle darf nur zur vereinbarten Zeit und nur zum vereinbarten Zweck benutzt werden. Eine Überlassung an Dritte als Veranstalter ist nicht gestattet.
  2. Die Räume und Einrichtungen der Hohensteinhalle mit den Außenanlagen sind schonend zu behandeln. Jeder entstandene Schaden ist sofort dem Hausmeister zu melden. Schäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Handlung verursacht werden, sind zu ersetzen. Die Benutzer sind für ihre Mitglieder haftbar. Sie haften auch für Schäden, die durch ihre Beauftragten oder Besucher einer Veranstaltung entstanden sind. Die Benutzer der Hohensteinhalle haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit zuwiderläuft.
  3. Der Übungsbetrieb der Vereine und Vereinigungen erfolgt anhand eines Belegungsplanes, der von der Gemeinde in Zusammenarbeit mit den Vereinen erstellt wird.
  4. Die Halle darf zum Sportbetrieb nur mit gut gereinigten Schuhen, nicht abfärbenden Turn- und Sportschuhen benutzt werden. Schuhe mit Stollen, Noppen oder Spikes sind nicht zugelassen. Dies gilt auch für Nebenräume. Das Betreten der Hohensteinhalle mit Schuhen oder Gegenständen, die dem Boden Schaden zufügen könnten, ist untersagt.
  5. Die Umkleide- und Duschräume sowie die Toiletten sind sauber zu halten.
  6. Nach den einzelnen Veranstaltungen sind die benutzten Räume und Plätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
  7. Die Räume der Hohensteinhalle sind bestimmungsgemäß zu nutzen.

3. Benutzung der Sportgeräte

  1. In der Halle dürfen nur die dort vorhandenen Geräte benutzt werden. Sie sind bestim-mungsgemäß zu nutzen. Vereinseigene Turn- und Sportgeräte dürfen nur mit Erlaubnis der Gemeindeverwaltung in die Halle gebracht werden.
  2. Die Geräte dürfen erst nach Freigabe durch den Sportlehrer oder Übungsleiter benutzt werden. Diese sind für die Betriebssicherheit und die ordnungsgemäße Befestigung der Geräte verantwortlich. Etwaige Mängel sind sofort dem Hausmeister zu melden. Bei Geräten, die erstmals aufgestellt bzw. benutzt werden, muss der Hausmeister zur Aufstellung zugezogen werden.
  3. Die Geräte sind pfleglich zu behandeln. Sie dürfen mit Ausnahme der dafür vorgesehenen Geräte nicht im Freien verwendet werden.
  4. Nach der Benutzung sind die beweglichen Geräte wieder ordnungsgemäß in den Geräteräumen abzustellen. Feste Geräte sind wieder in die Ausgangsstellung zurückzubringen.
  5. Die Geräteschränke für Kleingeräte usw. sind grundsätzlich verschlossen zu halten. Den Schlüssel hierfür verwahrt grundsätzlich der Hausmeister bzw. Lehrer oder Übungsleiter.

4. Reinigung

Die durch den geordneten und regelmäßigen Übungsbetrieb verursachte Verunreinigung der Hohensteinhalle wird auf Kosten der Gemeinde durch den Hausmeister beseitigt. Ungebührliche Verunreinigungen werden auf Kosten des Verursachers oder Veranstalters durch den Hausmeister beseitigt.

5. Allgemeine Ordnungsvorschrift

  1. Abfälle, Papier und Flaschen sind vom Veranstalter selbst zu entsorgen. Bei Veranstaltungen, die unter das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Jugendschutzgesetz) fallen, ist der Veranstalter für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
  2. Die Einrichtungen, sowie die Geräte und Ausstattungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen sind zu vermeiden. Anordnungen des Aufsichts- und Anordnungspersonals sind zu befolgen.

6. Aufsicht, Ausschluss, Haftung

  1. Die Hohensteinhalle wird von der Gemeinde Hohenstein verwaltet.
  2. Jeder Veranstalter, Benutzer und Besucher ist an deren Weisungen gebunden. Der Hausmeister oder seine Vertretung ist beauftragt, laufende Aufsicht und Wartung der Hohensteinhalle vorzunehmen. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten. Ihnen steht das Hausrecht zu.
  3. Bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung obliegt der Gemeinde die Befugnis, Einzelne, Gruppen oder Vereine sofort von der Benutzung auszuschließen.
  4. Die sportliche Betätigung in der Halle geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung. Bei Unfällen tritt eine Haftung nur ein, wenn ein Verschulden der Gemeinde oder ihrer Bediensteten nachgewiesen wird.

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