Merkblatt für die Abhaltung von Hochzeitsfeiern in der Hohensteinhalle

Die Hohensteinhalle steht Hohensteiner Bürgern – mindestens einer der Brautleute muss seinen Hauptwohnsitz in Hohenstein haben – zur Abhaltung von Hochzeitsfeiern zur Verfügung.

Bei der Anmietung bzw. Nutzung der Halle ist folgendes zu beachten:

1. Anmeldungen für Hochzeitsfeiern werden von der Gemeindeverwaltung Ho-henstein, Öffentlichkeitsarbeit/Kultur, Tel. 07387 9870-21 – frühestens Anfang des Jahres für das darauf folgende Jahr – entgegengenommen. Regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen der Gemeinde und der Vereine haben Vorrang.

2. Hochzeitsfeiern sind nur an Samstagen zulässig. Für den Aufbau steht die Halle ab Freitag, 15:00 Uhr zur Verfügung. Der Abbau hat spätestens am Sonntag nach Weisung durch den Hausmeister zu erfolgen. Die Hohensteinhalle ist in den Ferien geschlossen.

3. Eine Vorbesichtigung der Halle ist nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Hausmeister, Herrn Muerth (Tel. 07387 984402, 0157 87871706) mög-lich.

4. Die Hohensteinhalle darf nur zur vereinbarten Zeit und nur zum vereinbarten Zweck benutzt werden. Eine Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

5. Der Hallenschlüssel wird einen Tag vor der Veranstaltung vom Hausmeister herausgegeben. Wird die Halle verlassen, ist diese stets abzuschließen.

6. In die Halle dürfen bei Bankettbesuhlung aus brandschutzrechtlichen Gründen maximal 480 Personen. Fluchtgänge bzw. mindestens ein Mittelgang sind vorzusehen.

7. In der Halle befindet sich ein Telefon für Notrufe (Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei).

8. Das Rauchen in der Hohensteinhalle ist verboten. Asche und Zigarettenkippen sind im Aschenbecher zu entsorgen.

9. Kerzen müssen auf nicht brennbarem Untergrund stehen. Wunderkerzen, Tischfeuerwerke o. ä. sind nicht erlaubt.

10. Geschirr in der Küche ist für maximal 250 Personen vorhanden.

11. Das Tanzen ist nur auf der Bühne erlaubt.

12. Die Halle sowie die Ausstattungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen sind zu vermeiden. Den Anordnungen des Hausmeisters ist Folge zu leisten.

13. Nach der Veranstaltung ist die Halle in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Die Küche, die Toilettenanlagen und die Tische sind nass zu reinigen. Die Halle und das Foyer sind besenrein zu verlassen.

14. Bei Hochzeitsfeiern werden folgende Gebühren erhoben:
a) Grundgebühr für die Halle, 550,00 €
b) Grundgebühr für Küche, 60,00 €
c) Strom wird nach tatsächlichem Verbrauch
abgerechnet
d) Zusatzausstattung Bühne, 50,00 €
e) Zusatzausstattung Lautsprecheranlage, 30,00 €

15. Abfälle sind vom Veranstalter zu entsorgen.

16. Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken, Geld, Wertsa-chen abgestellte Fahrzeuge oder sonstigem Privateigentum wird nicht gehaf-tet.

17. Der Veranstalter haftet der Gemeinde gegenüber für alle Beschädigungen, Diebstähle, Zerstörungen und andere, im Rahmen der Veranstaltung, durch den Veranstalter, dessen Beauftragte, Dritte oder Teilnehmer von Veranstal-tungen verursacht wurden. Die Gemeinde ist berechtigt, Schäden für die der Veranstalter einzutreten hat, auf Kosten des Haftpflichtigen beseitigen oder beheben zu lassen.

18. Die Rechnungsstellung erfolgt im Nachhinein durch die Gemeindeverwaltung.

19. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Hohensteinhalle. Eine Ausfertigung dieser hängt in der Halle aus.

Gemeindeverwaltung Hohenstein
Oktober 2011